Rehabilitationssport
mit ärztlicher Verordnung
Rehabilitationssport wird indikationsgerecht von Ihrem behandelnden Arzt verordnet und von Ihrer zuständigen Krankenkasse genehmigt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang des Rehabilitationssports 50 oder 120 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von 18 oder 36 Monaten in Anspruch genommen werden können.
Die Verordnung muss folgende Informationen beinhalten:
- Diagnose und Nebendiagnose, welche für den Behandlungsweg relevant sind
- Gründe und Ziele der Maßnahme
- Die gewünschte Dauer des Rehabilitationssports
- Empfehlungen zur geeigneten Art des Reha-Sports
- bei weiteren Verordnungen ergänzend die Gründe, warum der Versicherte nicht oder noch nicht in der Lage ist, die erlernten Übungen selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen.
Bei Teilnahme am Rehabilitationssport mit gültiger Verordnung fallen keine zusätzlichen Kosten (Zuzahlungen / Eigenbeteiligungen etc.) für den Teilnehmer an.