Organisation

Zweck des Vereins

Der BSG Essen e.V. ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist es, allen behinderten Menschen und von Behinderung bedrohten Menschen die Teilnahme am Sport zu ermöglichen.

Das Inklusionsgesetz wird umgesetzt, indem jeder die Möglichkeit erhält, vollständig und gleichberechtigt, unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer sowie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter am Angebot des BSG Essen e.V. teilzunehmen.